Transportanforderungen für Lithium-Batterie-Lüfter

Feb 06, 2026 Eine Nachricht hinterlassen

Die Transportanforderungen für Lithium-Batterie-Lüfter hängen hauptsächlich von Faktoren wie der Art und Kapazität der Lithium-Batterie, dem Transportmittel (Luft/See/Land) und davon ab, ob sie mitgeführt oder eingecheckt wird.

 

Anforderungen für den Luftverkehr
Batterie-Nennenergiegrenze
Die Nennenergie von Lithiumbatterien darf 100 Wh nicht überschreiten und das Gerät (Lüfter) muss vollständig ausgeschaltet sein, um ein versehentliches Starten zu verhindern.

 

Tragemethode
Empfohlen als Handgepäck: Die meisten maßgeblichen Quellen (einschließlich der Zivilluftfahrtbehörde Chinas und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO) empfehlen, tragbare Geräte mit Lithiumbatterien an Bord mitzunehmen, um Risiken durch Kompression oder hohe Temperaturen beim Check-in zu vermeiden.
Teilweise zum Einchecken erlaubt: Wenn der Akku weniger als oder gleich 100 Wh hat und das Gerät mit einem Schutz gegen versehentliche Aktivierung (z. B. durch Verwendung einer Schutzhülle oder Überkleben des Schalters) ausgeschaltet ist, erlauben einige Fluggesellschaften (z. B. Xiamen Airlines) das Einchecken. Da dies jedoch nicht von allen Fluggesellschaften akzeptiert wird, empfiehlt es sich, dies im Voraus mit der Fluggesellschaft zu klären.
Ersatzbatterien sind beim Check--in verboten: Wenn der Ventilator eine austauschbare Lithiumbatterie verwendet, müssen Ersatzbatterien mitgeführt werden und dürfen strengstens nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

 

UN-Nummer und Kennzeichnung
Ventilatoren, die Lithiumbatterien enthalten, gehören zur Gefahrgutklasse 9 mit der UN-Nummer UN3481 (mit Lithiumbatterien) oder UN3480 (Lithiumbatterien werden getrennt transportiert). Die Außenverpackung muss mit dem Gefahrengutetikett der Klasse 9 und dem Warnzeichen „Lithiumbatterie“ versehen sein.

 

Verpackungsanforderungen
Einzeln verpacken, um Kurzschlüsse-zu verhindern;
Die Verpackung muss stoßfest-und auslaufsicher- sein;
Für den Lufttransport kann jedes Paket bis zu 2 Akkupacks oder 4 Akkuzellen enthalten.

Internationale Expresstransportanforderungen (für den Versand ins Ausland):
Muss die UN38.3-Sicherheitsprüfung bestehen und einen Transportzertifizierungsbericht vorlegen.
Einzeln verpacken, jeder Lüfter sollte separat versiegelt werden, um Kontakt oder Kurzschluss zu vermeiden.
Auf der Außenverpackung müssen Etiketten wie „Lithiumbatterie“ und Warnhinweise wie „Zerbrechlich“ oder „Vorsichtig handhaben“ angebracht sein.
Luftversand: Begrenzen Sie die Anzahl der Batterien streng (weniger als oder gleich 2 Packungen/Paket); Der See-/Landtransport ist relativ entspannter (weniger als oder gleich 5 Packungen/Paket).
Es muss ein Gefahrgut-Deklarationsformular ausgefüllt werden und es ist eine Verpackungsbescheinigung (Gefahrgut) erforderlich.

 

Inlandstransport (nicht-Luft)
Schienen-/Straßentransport: Normalerweise ist der Transport erlaubt, Lithiumbatterien müssen jedoch weiterhin die Anforderung von weniger als oder gleich 100 Wh erfüllen.


Kurierzustellung
Muss dem National Standard for the Transportation Safety of Power Lithium Batteries (GB/T 45915-2025) entsprechen, der am 1. Februar 2026 umgesetzt wird und für Geräte gilt, die Power-Lithiumbatterien enthalten;


Die Verpackung muss Kurzschlüsse und Stöße verhindern und es müssen entsprechende Warnhinweise angebracht sein.